Liebe Gäste und Besucher,
es macht sich eine gewisse Verunsicherung in der Bevölkerung breit. Sicher gibt es in verschiedenen Bundesländern und Kreisen unterschiedliche Regelungen, je nach Infektionssituation. Unser Café liegt im Kreis Stormarn. Deswegen klären wir darüber auf, was hier bei uns gilt. Um nicht den Überblick zu verlieren, helfen diese folgenden Punkte:
1.Informiere Dich auf offiziellen Seiten, z.B. https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/coronavirus.html oder https://www.hamburg.de/coronavirus/
2. Kümmere dich nicht darum, was in anderen Gebieten gilt, wenn Du da gar nicht bist oder hin willst.
3. Lies genau und achte auf die Begriffe. Zum Beispiel bedeutet es nicht, dass ich nicht zum Einkaufen, zu Familienbesuchen oder zum Essen in ein anderes Bundesland fahren darf, wenn von Einreise aus anderen Bundesländer oder Risikogebieten die Rede ist. Dies gilt für Urlauber. Es gibt keine Grenzschließungen zwischen Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg und man braucht keinen negativen Coronatest, wenn man z.B. zum Einkaufen fährt. Diese Regelung gilt, wenn überhaupt, nur bei Übernachtungen im Hotel oder in einer Ferienwohnung. Wer also zum Frühstück kommen möchte kann dies aus jedem Bundesland tun.
4. Die Regelungen zu privaten Feiern zu hause (hier sind im Augenblick 15 Personen erlaubt), haben nichts mit den Regelungen in der Gastronomie zu tun. Nach wie vor gilt in der Gastronomie: 10 Personen aus maximal zehn Haushalten dürfen an einem Tisch sitzen. Das bedeutet, dass am Nachbartisch mit 1,5 Metern Abstand weitere 10 Familienmitglieder sitzen dürfen. Voraussetzung ist, dass die Personen am Tisch sitzen und nur hin und wieder umher laufen. Bewegen sich die Personen zum Beispiel in einem geschlossen Raum ohne feste Sitzplätze, dürfen Maximal 25 Personen an dieser Feier teilnehmen.
4. Sperrstunde für die Gastronomie bedeutet im Augenblick die Schließung zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens. Es bedeutet nicht, dass die Gastronomie generell geschlossen wird.